Regelwerk SP 11 110 99. Durchführung von Bau- und Montagearbeiten

SP 11-110-99

REGELN FÜR GESTALTUNG UND KONSTRUKTION

DIE ÜBERWACHUNG VON AUTOREN FÜR DEN BAU VON GEBÄUDEN UND BAUWERKEN


Datum der Einführung: 01.07.1999

VORWORT

1 ENTWICKELT von der Abteilung für wissenschaftliche und technische Politik sowie Design- und Vermessungsarbeiten des Gosstroy of Russia, Russische Gesellschaft Bauingenieure (ROIS) und das Staatsunternehmen – Zentrum für wissenschaftliche und methodische Unterstützung der technischen Unterstützung von Bauinvestitionen (SE „CENTRINVESTproject“) des Staatlichen Bauausschusses Russlands

2 VORGESTELLT VON der Abteilung für wissenschaftliche und technische Politik sowie Design- und Vermessungsarbeiten des Gosstroy of Russia

4 STATT SNiP 1.06.05-85

GEÄNDERT wie im Newsletter, Ausgabe 1, Januar 2000 veröffentlicht.

Die Änderung wurde vom Datenbankhersteller vorgenommen.

EINFÜHRUNG

EINFÜHRUNG

Die Bauaufsicht ist eine der Leistungen, die der Entwickler der Arbeitsdokumentation für den Bau der Anlage dem Kunden vertragsgemäß erbringt.

Dieses Regelwerk enthält Empfehlungen zum Verfahren zur Organisation und Durchführung der Konstrukteursaufsicht.

1 ANWENDUNGSBEREICH

1.1 Dieses Dokument legt empfohlene Bestimmungen für die Organisation und Durchführung der Planeraufsicht auf Baustellen fest*.
____________
* Der Begriff „Bau“ umfasst Neubau, Erweiterung, Umbau und technische Umrüstung.

1.2 Das Dokument ist für die Verwendung durch Entwickler bestimmt Projektdokumentation(im Folgenden als Designer bezeichnet), Entwickler (im Folgenden als Kunden bezeichnet), Bau- und Installationsorganisationen, staatliche Aufsichtsbehörden, andere juristische und Einzelpersonen(auch ausländische) – Teilnehmer am Investitionsprozess beim Bau von Anlagen.

1.3 Das Dokument ist obligatorisch in folgende Fälle:

die Notwendigkeit einer Designeraufsicht ist gesetzlich festgelegt;

Die Umsetzung der Planeraufsicht gemäß diesem Joint Venture wird durch eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Planer oder ein Verwaltungsdokument (Auftrag) der Organisation geregelt, die den Entwurf, die Investition und den Bau der Anlage leitet.

2 RECHTSVORSCHRIFTEN

Dieser Verhaltenskodex verwendet Verweise auf die folgenden Standards:

GOST 2.105-95 ESKD. Allgemeine Anforderungen an Textdokumente;

GOST 21.101-97 SPDS. Grundlegende Anforderungen an die Entwurfs- und Arbeitsdokumentation.

3 DEFINITIONEN

In der Gegenwart Regulierungsdokument Es gelten die folgenden Begriffe mit entsprechenden Definitionen.

3.1Aufsicht des Autors- eine der Arten von Dienstleistungen zur Überwachung des Projektautors und anderer Entwickler der Projektdokumentation (natürliche und juristische Personen) während des Baus, die durchgeführt werden, um die Übereinstimmung der in der Arbeitsdokumentation enthaltenen Entscheidungen mit den Bau- und Installationsarbeiten sicherzustellen vor Ort durchgeführt. Die Notwendigkeit einer Planeraufsicht liegt in der Kompetenz des Auftraggebers und wird in der Regel im Entwurfsauftrag für die Anlage festgelegt.

3.2Vereinbarung- das Hauptdokument, das die Beziehungen zwischen den Parteien regelt und ihre Rechte und Pflichten für die Umsetzung der Aufsicht des Designers in der vertraglichen Methode der Designorganisation festlegt. Diese Vereinbarung kann eine technische Überwachung vorsehen.

3.3Kunde(Entwickler) – eine natürliche oder juristische Person, die den Bau einer Anlage organisiert und finanziert.

3.4Auftragnehmer- eine natürliche oder juristische Person, die Bau- und Installationsarbeiten auf der Baustelle durchführt.

3.5Designer- eine natürliche oder juristische Person, die in der Regel eine Arbeitsdokumentation für den Bau eines Objekts erstellt hat und die gestalterische Aufsicht durchführt.

3.6Verwaltungsdokument(Auftrag) – das Hauptdokument für die Umsetzung der Designeraufsicht während des Entwurfs, der Investition und des Baus eines Objekts durch eine Organisation.

4 ORGANISATION DER AUTORENAUFSICHT

4.1 Die Bauüberwachung erfolgt auf Grundlage eines Vertrages (Verwaltungsdokument) und erfolgt in der Regel während der gesamten Bau- und Inbetriebnahmezeit der Anlage, ggf. auch während der ersten Betriebszeit.

4.3 Entwurfsüberwachung, falls durchgeführt juristische Person durchgeführt von Spezialisten - Entwicklern der Arbeitsdokumentation, die von der Leitung der Organisation ernannt werden. In der Regel ist der Chefarchitekt bzw Chefingenieur Projekt.

4.4 Die Ernennung des für die Durchführung der Bauaufsicht verantwortlichen Leiters und Fachpersonals erfolgt im Auftrag der Organisation und wird dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht, der darüber informiert die getroffene Entscheidung Bauunternehmer und staatliche Architektur- und Bauaufsichtsbehörden.

4.5 Fachkräfte der Bauaufsicht begeben sich innerhalb der im Terminplan vorgesehenen Fristen sowie auf besondere Aufforderung des Auftraggebers oder Auftragnehmers vertragsgemäß zur Zwischenabnahme kritischer Bauwerke und zur Besichtigung verdeckter Arbeiten auf die Baustelle ( Verwaltungsdokument).

4.7 Der Kunde ist verpflichtet, den für die Bauüberwachung zuständigen Fachkräften vertragsgemäß ausgestattete Büroräumlichkeiten, Kommunikationsmittel, Transportmittel etc. zur Verfügung zu stellen.

5 VERFAHREN ZUR FÜHRUNG DES AUTORÜBERWACHUNGSJOURNALS

5.1 Bei der Durchführung der urheberrechtlichen Bauaufsicht einer Anlage wird regelmäßig ein Tagebuch der urheberrechtlichen Bauaufsicht* (nachfolgend Journal genannt) geführt, das vom Planer erstellt und an den Auftraggeber übergeben wird. Formulare zum Ausfüllen des Journals finden Sie im Anhang A.
_____________
* Die Vereinbarung kann ein Exemplar der Zeitschrift vorsehen.

5.2 Die Journalpflege kann sowohl für die Baustelle als Ganzes als auch für deren Startkomplexe oder einzelne Gebäude und Bauwerke durchgeführt werden.

5.3 Das Journal muss gemäß GOST 2.105 formatiert sein. Das Magazin muss nummeriert, geschnürt, mit allen Unterschriften auf der Titelseite signiert und mit dem Siegel des Kunden versiegelt sein. Das Rundholz wird vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übergeben und verbleibt bis zur Fertigstellung auf der Baustelle. Das Ausfüllen des Protokolls erfolgt durch den Bauleiter bzw. die mit der Bauüberwachung betrauten Fachkräfte, den Auftraggeber und den Bevollmächtigten des Auftragnehmers.

Nach Abschluss der Bauarbeiten übergibt der Auftragnehmer den Baumstamm an den Auftraggeber.

5.4 Jeder Besuch von Fachkräften auf der Baustelle wird in einem Protokoll erfasst. Das Protokoll über die durchgeführten Bauaufsichtsarbeiten wird durch die Unterschriften der verantwortlichen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers beglaubigt. Die Aufzeichnung erfolgt auch, wenn keine Kommentare vorhanden sind.

5.5 Aufzeichnungen und Anweisungen von Fachleuten werden übersichtlich dargestellt und mit den erforderlichen Hinweisen auf aktuelle Bauvorschriften und -vorschriften versehen. staatliche Standards, technische Bedingungen.

6 GRUNDLEGENDE RECHTE UND PFLICHTEN VON SPEZIALISTEN, DIE DIE AUTORISIERTE AUFSICHT DURCHFÜHREN

6.1 Grundrechte

6.1.1 Zugang zu allen im Bau befindlichen Baustellen sowie Bau- und Montageorten.

6.1.2 Kennenlernen der notwendigen technischen Dokumentation im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben.

6.1.3 Überwachung der Umsetzung der im Journal eingegebenen Anweisungen.

6.1.4 Einreichung von Vorschlägen an die Organe der staatlichen Bau- und Bauaufsicht und andere Gremien der Architektur und Stadtplanung zur Aussetzung von notwendige Fälle Bau- und Installationsarbeiten, die mit festgestellten Verstößen durchgeführt werden, und Ergreifen von Maßnahmen zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen an einem architektonischen Werk im Einklang mit dem Gesetz.

6.2 Hauptverantwortlichkeiten

6.2.1 Stichprobenprüfung der Übereinstimmung der durchgeführten Bau- und Installationsarbeiten mit der Arbeitsdokumentation und den Anforderungen Bauvorschriften und Regeln.

6.2.2 Selektive Kontrolle der Qualität und Einhaltung der Arbeitstechnologie im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Zuverlässigkeit, Festigkeit, Stabilität und Haltbarkeit von Bauwerken und der Installation von Prozess- und Ingenieurgeräten.

6.2.3 Rechtzeitige Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, Änderungen an der Arbeitsdokumentation gemäß den Anforderungen von GOST 21.101 vorzunehmen, und Kontrolle der Ausführung.

6.2.4 Erleichterung der Einarbeitung von Arbeitern, die Bau- und Installationsarbeiten durchführen, und Kundenvertretern in die Entwurfs- und Arbeitsdokumentation.

6.2.5 Information des Kunden über die nicht rechtzeitige und mangelhafte Umsetzung der Weisungen der beaufsichtigenden Fachkräfte, um rechtzeitig Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Abweichungen von der Arbeitsdokumentation und Verstöße gegen die Anforderungen behördlicher Dokumente zu ergreifen.

6.2.6 Teilnahme:

bei der Untersuchung der durch den Bau nachfolgender Bauwerke verborgenen Arbeiten, deren Qualität die Festigkeit, Stabilität, Zuverlässigkeit und Dauerhaftigkeit der zu errichtenden Gebäude und Bauwerke bestimmt;

in der Akzeptanz beim Bau einzelner kritischer Bauwerke.

6.2.7 Regelmäßige Journalpflege und Erbringung weiterer im Vertrag (Verwaltungsdokument) aufgeführter Arbeiten und Dienstleistungen.

Anhang A (obligatorisch) FORMULARE ZUM AUSFÜLLEN UND FÜHREN EINES JOURNAL OF AUTHOR'S SUPERVISION

Anhang A
(erforderlich)

Bilden Titelblatt*

________________
* Das Format der Zeitschrift, inklusive Titelseite, ist in der Regel A4.

Name der Baustelle

Bauadresse

Kunde

(Name, Adresse)

Designer

(Name, Adresse der Designorganisation oder Designeinheit)

Magazin gestartet

Das Magazin ist vorbei

(Datum)

(Datum)

Leiter Designer

(Unterschrift)

Kundenmanager

(Unterschrift)

Formular für die Liste der Auftragnehmer, die Bau- und Montagearbeiten ausführen

LISTE DER AUFTRAGNEHMERORGANISATIONEN, DIE BAU- UND INSTALLATIONSARBEITEN DURCHFÜHREN

Leistungserbringer (Generalunternehmer, Subunternehmer)

Ausführende bestimmter Arten von Arbeiten (Subunternehmer):

(Name der Arbeit - Bau- und Installationsorganisation)

Formular für eine Liste der Spezialisten, die die Bauaufsicht durchführen

Nachname, Vorname, Vatersname

Projektorganisation, Position, Telefonnummer

Datum und Nummer des Dokuments über die Befugnis zur Durchführung der Bauaufsicht

Anmeldeformular

ANMELDUNGSBLATT FÜR ORTBESUCHE DURCH FACHKRÄFTE DER BAUÜBERWACHUNG

Name der Organisation

Nachname, Vorname, Vatersname

Unterschrift des Kundenvertreters

Ankunft

Form des Abrechnungsbogens

KONTOBLATT N __________

Identifizierte Abweichungen von Entwurfsschätzungen, Verstöße gegen Bauvorschriften und -vorschriften usw technische Spezifikationen für die Bauproduktion
Installationsarbeiten

Anweisungen zur Beseitigung festgestellter Abweichungen oder Verstöße und Fristen für deren Umsetzung

Unterschrift eines Spezialisten
Durchführung
Autorenaufsicht über die Person, die die Aufnahme gemacht hat (Nachname, Initialen, Position)

Der Vertreter hat die Aufzeichnung überprüft:
a) Auftragnehmer; b) Kunde (Nachname, Initialen, Position, Datum)

Hinweis darauf, dass die Anweisungen befolgt wurden:
a) Auftragnehmer;
b) Kunde (Nachname, Initialen, Position, Datum)


UDC 721.021:658.012.7

Schlüsselwörter: Aufsicht des Planers, Entwickler der Projektdokumentation, staatliche Aufsichtsbehörden, Vertrag, Kunde, Verwaltungsdokument.
____________________________________________________________________________________________



Elektronischer Dokumenttext
erstellt von Kodeks JSC und überprüft gegen:
offizielle Veröffentlichung
M.: Gosstroy of Russia, Staatsunternehmen „CENTRINVESTproekt“,
ROIS, State Unitary Enterprise TsPP, 1999

System der Regulierungsdokumente im Bauwesen

BUCH DER REGELN
DESIGN UND KONSTRUKTION

SP 11-110-99

STAATLICHER AUSSCHUSS DER RUSSISCHEN FÖDERATION FÜR BAU-, WOHN- UND VERSORGUNGSKOMPLEX
(GOSSTROY RUSSLAND)

Moskau

VORWORT

1 ENTWICKELT von der Abteilung für wissenschaftliche und technische Politik sowie Design- und Vermessungsarbeit des Gosstroy of Russia, der Russischen Gesellschaft der Bauingenieure (ROIS) und dem Staatlichen Unternehmenszentrum für wissenschaftliche und methodische Unterstützung der technischen Unterstützung von Investitionen im Bauwesen (SE " CENTRINVESTproekt") des Gosstroy of Russia

2 VORGESTELLT VON der Abteilung für wissenschaftliche und technische Politik sowie Design- und Vermessungsarbeiten des Gosstroy of Russia

4 STATT SNiP 1.06.05-85

EINFÜHRUNG

REGELN FÜR GESTALTUNG UND KONSTRUKTION

DIE ÜBERWACHUNG VON AUTOREN FÜR DEN BAU VON GEBÄUDEN UND BAUWERKEN

Datum der Einführung: 01.07.1999

1 ANWENDUNGSBEREICH

1.1 Dieses Dokument legt empfohlene Bestimmungen für die Organisation und Durchführung der Planerüberwachung auf Baustellen fest*.

* Der Begriff „Bau“ umfasst Neubau, Erweiterung, Umbau und technische Umrüstung.

1.2 Das Dokument ist für die Verwendung durch Entwickler von Konstruktionsdokumentationen (im Folgenden als Designer bezeichnet), Entwickler (im Folgenden als Kunden bezeichnet), Bau- und Installationsorganisationen, staatliche Aufsichtsbehörden, andere juristische Personen und Einzelpersonen (einschließlich ausländischer Personen) – Teilnehmer an der Investitionsprozess beim Bau von Anlagen.

1.3 Das Dokument ist in folgenden Fällen obligatorisch:

Die Umsetzung der Planeraufsicht gemäß diesem Joint Venture wird durch eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Planer oder ein Verwaltungsdokument (Auftrag) der Organisation geregelt, die den Entwurf, die Investition und den Bau der Anlage leitet.

2 RECHTSVORSCHRIFTEN

GOST 2.105-95 ESKD. Allgemeine Anforderungen an Textdokumente;

GOST 21.101-97 SPDS. Grundlegende Anforderungen an die Entwurfs- und Arbeitsdokumentation.

3 DEFINITIONEN

In diesem Regulierungsdokument werden die folgenden Begriffe mit entsprechenden Definitionen verwendet.

3.1 Aufsicht des Autors- eine der Arten von Dienstleistungen zur Überwachung des Projektautors und anderer Entwickler der Projektdokumentation (natürliche und juristische Personen) während des Baus, die durchgeführt werden, um die Übereinstimmung der in der Arbeitsdokumentation enthaltenen Entscheidungen mit den Bau- und Installationsarbeiten sicherzustellen vor Ort durchgeführt. Die Notwendigkeit einer Planeraufsicht liegt in der Kompetenz des Auftraggebers und wird in der Regel im Entwurfsauftrag für die Anlage festgelegt.

3.2 Vereinbarung- das Hauptdokument, das die Beziehungen zwischen den Parteien regelt und ihre Rechte und Pflichten für die Umsetzung der Aufsicht des Designers in der vertraglichen Methode der Designorganisation festlegt. Diese Vereinbarung kann eine technische Überwachung vorsehen.

3.3 Kunde(Entwickler) – eine natürliche oder juristische Person, die den Bau einer Anlage organisiert und finanziert.

3.4 Auftragnehmer- eine natürliche oder juristische Person, die Bau- und Installationsarbeiten auf der Baustelle durchführt.

3.5 Designer- eine natürliche oder juristische Person, die in der Regel eine Arbeitsdokumentation für den Bau eines Objekts erstellt hat und die gestalterische Aufsicht durchführt.

3.6 Verwaltungsdokument(Auftrag) – das Hauptdokument für die Umsetzung der Designeraufsicht während des Entwurfs, der Investition und des Baus eines Objekts durch eine Organisation.

4 ORGANISATION DER AUTORENAUFSICHT

4.1 Die Aufsicht des Autors erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags (Verwaltungsdokument) und erfolgt in der Regel während der gesamten Bau- und Inbetriebnahmezeit der Anlage, ggf. auch während der ersten Betriebszeit.

4.3 Die Projektüberwachung wird, wenn sie von einer juristischen Person durchgeführt wird, von Spezialisten durchgeführt – Entwicklern der Arbeitsdokumentation, die von der Leitung der Organisation ernannt werden. In der Regel wird der Chefarchitekt oder Chefingenieur des Projekts zum Leiter der Fachkräfte für die architektonische Überwachung ernannt.

4.4 Die Ernennung des Leiters und der für die Durchführung der Bauaufsicht zuständigen Fachkräfte erfolgt auf Anordnung der Organisation und wird dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht, der den Auftragnehmer und die Landesbauaufsichtsbehörde über die getroffene Entscheidung informiert.

4.5 Fachkräfte, die die Planungsüberwachung durchführen, begeben sich innerhalb der im Zeitplan festgelegten Fristen sowie auf besonderen Aufruf des Auftraggebers oder Auftragnehmers gemäß Vertrag (Verwaltungsdokument) auf die Baustelle zur Zwischenabnahme kritischer Bauwerke und zur Besichtigung verdeckter Arbeiten ).

4.7 Der Kunde ist verpflichtet, den für die Bauüberwachung zuständigen Fachkräften vertragsgemäß ausgestattete Büroräumlichkeiten, Kommunikationsmittel, Transportmittel etc. zur Verfügung zu stellen.

5 VERFAHREN ZUR FÜHRUNG DES AUTORÜBERWACHUNGSJOURNALS

5.1 Bei der Durchführung der urheberrechtlichen Bauüberwachung einer Anlage wird regelmäßig ein Protokoll der urheberrechtlichen Bauüberwachung* (nachfolgend Journal genannt) geführt, das vom Planer erstellt und an den Auftraggeber übergeben wird. Formulare zum Ausfüllen des Journals finden Sie im Anhang A.

* Die Vereinbarung kann ein Exemplar der Zeitschrift vorsehen.

5.2 Die Protokollierung kann sowohl für die gesamte Baustelle als auch für deren Startkomplexe oder einzelne Gebäude und Bauwerke durchgeführt werden.

5.3 Das Journal muss gemäß GOST 2.105 formatiert sein. Das Magazin muss nummeriert, geschnürt, mit allen Unterschriften auf der Titelseite signiert und mit dem Siegel des Kunden versiegelt sein. Das Rundholz wird vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übergeben und verbleibt bis zur Fertigstellung auf der Baustelle. Das Protokoll wird vom Bauleiter bzw. den Bauaufsichtsfachkräften, vom Auftraggeber und vom Bevollmächtigten des Auftragnehmers ausgefüllt.

5.4 Jeder Besuch von Fachkräften auf der Baustelle wird in einem Protokoll erfasst. Das Protokoll über die durchgeführten Bauaufsichtsarbeiten wird durch die Unterschriften der verantwortlichen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers beglaubigt. Die Aufzeichnung erfolgt auch, wenn keine Kommentare vorhanden sind.

5.5 Die Aufzeichnungen und Anweisungen von Fachleuten werden übersichtlich dargestellt und mit den erforderlichen Verweisen auf aktuelle Bauvorschriften, Landesnormen und technische Spezifikationen versehen.

6 GRUNDLEGENDE RECHTE UND PFLICHTEN VON SPEZIALISTEN, DIE DIE AUTORISIERTE AUFSICHT DURCHFÜHREN

6.1 Grundrechte

6.1.1 Zugang zu allen im Bau befindlichen Baustellen sowie Bau- und Montageorten.

6.1.2 Kennenlernen der notwendigen technischen Dokumentation im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben.

6.1.3 Überwachung der Umsetzung der im Journal eingegebenen Anweisungen.

6.1.4 Unterbreitung von Vorschlägen an die Organe der staatlichen Architektur- und Bauaufsicht und andere Gremien der Architektur und Stadtplanung, um bei Bedarf Bau- und Installationsarbeiten mit festgestellten Verstößen auszusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verletzung des Urheberrechts an einem architektonischen Werk zu verhindern im Einklang mit dem Gesetz.

6.2 Hauptverantwortlichkeiten

6.2.1 Stichprobenkontrolle der Übereinstimmung der durchgeführten Bau- und Installationsarbeiten mit der Arbeitsdokumentation und den Anforderungen der Bauvorschriften und -vorschriften.

6.2.2 Selektive Kontrolle der Qualität und Einhaltung der Produktionstechnologie von Arbeiten im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Zuverlässigkeit, Festigkeit, Stabilität und Haltbarkeit von Bauwerken und der Installation von technologischen und technischen Geräten.

6.2.3 Rechtzeitige Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, Änderungen an der Arbeitsdokumentation gemäß den Anforderungen von GOST R 21.101 vorzunehmen, und Kontrolle der Ausführung.

6.2.4 Erleichterung der Einarbeitung von Bau- und Installationsarbeitenden Arbeitern und Kundenvertretern in die Entwurfs- und Arbeitsdokumentation.

6.2.5 Information des Kunden über die nicht rechtzeitige und mangelhafte Umsetzung der Anweisungen von Spezialisten, die die Bauaufsicht durchführen, um rechtzeitig Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Abweichungen von der Arbeitsdokumentation und Verstöße gegen die Anforderungen behördlicher Dokumente zu ergreifen.

6.2.6 Teilnahme:

bei der Untersuchung der durch den Bau nachfolgender Bauwerke verborgenen Arbeiten, deren Qualität die Festigkeit, Stabilität, Zuverlässigkeit und Dauerhaftigkeit der zu errichtenden Gebäude und Bauwerke bestimmt;

in der Akzeptanz beim Bau einzelner kritischer Bauwerke.

6.2.7 Regelmäßige Tagebuchführung und Durchführung weiterer im Vertrag (Verwaltungsdokument) aufgeführter Arbeiten und Dienstleistungen.

ANHANG A

(erforderlich)

FORMULARE ZUM AUSFÜLLEN UND FÜHREN EINES AUTORENÜBERWACHUNGSJOURNALS

Titelseitenformular*

Name der Baustelle _____________________________________________

__________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

Bauadresse _____________________________________________________

__________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

Kunde ________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

(Name, Adresse)

__________________________________________________________________________

Designer ____________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

(Name, Adresse der Designorganisation oder Designeinheit)

Magazin gestartet _____________________

(Datum)

Tagebuch fertig ___________________

(Datum)

Leiter Designer

Abgeordneter _____________________

(Unterschrift)

Kundenmanager

Abgeordneter _____________________

(Unterschrift)

* Das Format der Zeitschrift, einschließlich der Titelseite, ist in der Regel A4.

Formular für die Liste der Auftragnehmer, die Bau- und Montagearbeiten ausführen

LISTE DER AUFTRAGNEHMERORGANISATIONEN, DIE BAU- UND INSTALLATIONSARBEITEN DURCHFÜHREN

Leistungserbringer (Generalunternehmer, Subunternehmer) _______________________

___________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________

Ausführende bestimmter Arten von Arbeiten (Subunternehmer):

1. _______________________________________________________________________

(Name der Arbeit - Bau- und Installationsorganisation)

2. _______________________________________________________________________

3. _______________________________________________________________________

4. _______________________________________________________________________

5. _______________________________________________________________________

Formular für die Liste der Fachkräfte, die die Bauaufsicht durchführen

Anmeldeformular

ANMELDUNGSBLATT FÜR ORTBESUCHE DURCH FACHKRÄFTE DER BAUÜBERWACHUNG

Name der Organisation

Nachname, Vorname, Vatersname

Unterschrift des Kundenvertreters

Form des Abrechnungsbogens

Protokollblatt Nr. ___

Identifizierte Abweichungen von der Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation, Verstöße gegen die Anforderungen von Bauvorschriften und -vorschriften sowie technische Bedingungen für Bau- und Installationsarbeiten

Anweisungen zur Beseitigung festgestellter Abweichungen oder Verstöße und Fristen für deren Umsetzung

Der Vertreter hat die Aufzeichnung überprüft:

a) Auftragnehmer;

b) Kunde

Markieren Sie die Einhaltung der Anweisungen:

a) Auftragnehmer;

b) Kunde

(Nachname, Initialen, Position, Datum)

 SP 11-110-99 UDC 721.021:658.012.7 REGELN FÜR ENTWURF UND BAU ÜBERWACHUNG DES AUTORS ÜBER DEN BAU VON GEBÄUDEN UND STRUKTUREN ÜBERWACHUNG VON AUTOREN FÜR DEN BAU VON GEBÄUDEN UND STRUKTUREN Datum der Einführung 1999 - 01.07. VORWORT 1 ENTWICKELT von die Abteilung für wissenschaftliche und technische Politik sowie Entwurfs- und Vermessungsarbeit des Gosstroy Russlands, der Russischen Gesellschaft der Bauingenieure (ROIS) und des Staatsunternehmens – Zentrum für wissenschaftliche und methodische Unterstützung der technischen Unterstützung von Investitionen im Bauwesen (SE „CENTRINVESTproekt“ ) des Gosstroy of Russia 2 VORGESTELLT VON der Abteilung für wissenschaftliche und technische Politik sowie Design- und Vermessungsarbeit Gosstroy of Russia 3 GENEHMIGT, IN KRAFT TRETEN und zur Verwendung empfohlen durch Dekret des Gosstroy of Russia vom 10. Juni 1999 Nr. 44 4 STATT SNiP 1.06.05-85 EINFÜHRUNG Die Projektüberwachung ist eine der Arten von Dienstleistungen, die der Entwickler der Arbeitsdokumentation für den Bau der Anlage dem Kunden gemäß dem Vertrag erbringt. Dieses Regelwerk enthält Empfehlungen zum Verfahren zur Organisation und Durchführung der Konstrukteursaufsicht. 1 ANWENDUNGSBEREICH 1.1 Dieses Dokument legt empfohlene Bestimmungen für die Organisation und Durchführung der Planerüberwachung auf Baustellen fest *. 1.2 Das Dokument ist für die Verwendung durch Entwickler von Projektdokumentationen (im Folgenden als Designer bezeichnet), Entwickler (im Folgenden als Kunden bezeichnet), Bau- und Installationsorganisationen, staatliche Aufsichtsbehörden, andere juristische Personen und natürliche Personen (einschließlich ausländischer Personen) – Teilnehmer – bestimmt im Investitionsprozess beim Bau von Anlagen. 1.3 Das Dokument ist in folgenden Fällen obligatorisch: Die Notwendigkeit einer Aufsicht über den Designer ist gesetzlich festgelegt; Die Umsetzung der Planeraufsicht gemäß diesem Joint Venture wird durch eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Planer oder ein Verwaltungsdokument (Auftrag) der Organisation geregelt, die den Entwurf, die Investition und den Bau der Anlage leitet. ______________ * Der Begriff „Bau“ umfasst Neubau, Erweiterung, Umbau und technische Umrüstung. 2 NORMATIVE VERWEISE In diesem Regelwerk werden Verweise auf die folgenden Normen verwendet: GOST 2.105-95 ESKD. Allgemeine Anforderungen an Textdokumente; GOST 21.101-97 SPDS. Grundlegende Anforderungen an die Entwurfs- und Arbeitsdokumentation. 3 DEFINITIONEN Die folgenden Begriffe mit entsprechenden Definitionen gelten in diesem Regulierungsdokument. 3.1 Die Bauüberwachung ist eine der Arten von Dienstleistungen zur Überwachung des Projektautors und anderer Entwickler der Projektdokumentation (natürliche und juristische Personen) während des Baus, die durchgeführt werden, um die Übereinstimmung der in der Arbeitsdokumentation enthaltenen Entscheidungen mit dem Bau sicherzustellen und Installationsarbeiten vor Ort. Die Notwendigkeit einer Planeraufsicht liegt in der Kompetenz des Auftraggebers und wird in der Regel im Entwurfsauftrag für die Anlage festgelegt. 3.2 Der Vertrag ist das wichtigste Dokument, das die Beziehungen zwischen den Parteien regelt und ihre Rechte und Pflichten für die Umsetzung der Aufsicht des Designers in der vertraglichen Art und Weise der Designorganisation festlegt. Diese Vereinbarung kann eine technische Überwachung vorsehen. 3.3 Kunde (Entwickler) – eine natürliche oder juristische Person, die den Bau der Anlage organisiert und finanziert. 3.4 Auftragnehmer – eine natürliche oder juristische Person, die Bau- und Installationsarbeiten auf der Baustelle durchführt. 3.5 Designer – eine natürliche oder juristische Person, die in der Regel eine Arbeitsdokumentation für den Bau eines Objekts erstellt hat und die Designerüberwachung durchführt. 3.6 Ein Verwaltungsdokument (Auftrag) ist das Hauptdokument für die Umsetzung der Aufsicht des Designers während des Entwurfs, der Investition und des Baus eines Objekts durch eine Organisation. 4 ORGANISATION DER AUTORÜBERWACHUNG 4.1 Die Autorenaufsicht erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung (Verwaltungsdokument) und erfolgt in der Regel während der gesamten Bau- und Inbetriebnahmezeit der Anlage, ggf. auch der Anfangszeit seines Betriebs. 4.2 Der Zeitplan für die Überwachungsarbeiten des Planers wird durch den Zeitplan festgelegt, der den in 3.2 und 3.6 genannten Dokumenten beigefügt ist. 4.3 Die Projektüberwachung wird, wenn sie von einer juristischen Person durchgeführt wird, von Spezialisten durchgeführt – Entwicklern der Arbeitsdokumentation, die von der Leitung der Organisation ernannt werden. In der Regel wird der Chefarchitekt oder Chefingenieur des Projekts zum Leiter der Fachkräfte für die architektonische Überwachung ernannt. 4.4 Die Ernennung des für die Durchführung der Bauaufsicht zuständigen Leiters und Fachpersonals erfolgt im Auftrag der Organisation und wird dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht, der den Auftragnehmer und die Landesbauaufsichtsbehörde über die getroffene Entscheidung informiert. 4.5 Fachkräfte der Bauaufsicht begeben sich innerhalb der im Terminplan vorgesehenen Fristen sowie auf besondere Aufforderung des Auftraggebers oder Auftragnehmers vertragsgemäß zur Zwischenabnahme kritischer Bauwerke und zur Besichtigung verdeckter Arbeiten auf die Baustelle ( Verwaltungsdokument). 4.6 Der Leiter der Planeraufsicht erteilt den Fachkräften Aufgaben und koordiniert deren Arbeit zur Durchführung der Planeraufsicht auf der Baustelle. 4.7 Der Kunde ist verpflichtet, den für die Bauüberwachung zuständigen Fachkräften ausgestattete Büroräumlichkeiten, Kommunikationsmittel, Transportmittel etc. zur Verfügung zu stellen. entsprechend der Vereinbarung. ___________ * Die Vereinbarung kann ein Exemplar der Zeitschrift vorsehen. 5 VERFAHREN ZUR FÜHRUNG DES AUTORÜBERWACHUNGSJOURNALS 5.1 Bei der Durchführung der Autorenaufsicht über den Bau einer Anlage wird regelmäßig ein Bauaufsichtsjournal* (im Folgenden „Journal“ genannt) geführt, das vom Planer erstellt und an den Auftraggeber übergeben wird. Formulare zum Ausfüllen des Protokolls finden Sie in Anhang A. 5.2 Die Führung eines Protokolls kann sowohl für die Baustelle als Ganzes als auch für deren Startkomplexe oder einzelne Gebäude und Bauwerke erfolgen. 5.3 Das Journal muss gemäß GOST 2.105 formatiert sein. Das Magazin muss nummeriert, geschnürt, mit allen Unterschriften auf der Titelseite signiert und mit dem Siegel des Kunden versiegelt sein. Das Rundholz wird vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übergeben und verbleibt bis zur Fertigstellung auf der Baustelle. Das Ausfüllen des Protokolls erfolgt durch den Bauleiter bzw. die mit der Bauüberwachung betrauten Fachkräfte, den Auftraggeber und den Bevollmächtigten des Auftragnehmers. Nach Abschluss der Bauarbeiten übergibt der Auftragnehmer den Baumstamm an den Auftraggeber. 5.4 Jeder Besuch von Fachkräften auf der Baustelle wird in einem Protokoll erfasst. Das Protokoll über die durchgeführten Bauaufsichtsarbeiten wird durch die Unterschriften der verantwortlichen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers beglaubigt. Die Aufzeichnung erfolgt auch, wenn keine Kommentare vorhanden sind. 5.5 Aufzeichnungen und Anweisungen von Fachleuten werden übersichtlich dargestellt und mit den erforderlichen Verweisen auf aktuelle Bauvorschriften und -vorschriften, Landesnormen und technische Spezifikationen versehen. 6 GRUNDLEGENDE RECHTE UND PFLICHTEN DER FACHKRÄFTE, DIE DIE PLANUNGSAUFSICHT AUSÜBEN 6.1 Grundrechte 6.1.1 Zugang zu allen im Bau befindlichen Bauvorhaben und Orten der Bau- und Montagearbeiten. 6.1.2 Kennenlernen der notwendigen technischen Dokumentation im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben. 6.1.3 Überwachung der Umsetzung der im Journal eingegebenen Anweisungen. 6.1.4 Unterbreitung von Vorschlägen an die Organe der staatlichen Architektur- und Bauaufsicht und andere Gremien der Architektur und Stadtplanung, bei Bedarf Bau- und Installationsarbeiten mit festgestellten Verstößen auszusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, um Urheberrechtsverletzungen in a zu verhindern gesetzeskonformes Bauwerk. 6.2 Hauptaufgaben 6.2.1 Stichprobenartige Überprüfung der Übereinstimmung der durchgeführten Bau- und Installationsarbeiten mit der Arbeitsdokumentation und den Anforderungen der Bauvorschriften und -vorschriften. 6.2.2 Selektive Kontrolle der Qualität und Einhaltung der Arbeitstechnologie im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Zuverlässigkeit, Festigkeit, Stabilität und Haltbarkeit von Bauwerken und der Installation von Prozess- und Ingenieurgeräten. 6.2.3 Rechtzeitige Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, Änderungen an der Arbeitsdokumentation gemäß den Anforderungen von GOST 21.101 vorzunehmen, und Kontrolle der Ausführung. 6.2.4 Erleichterung der Einarbeitung von Arbeitern, die Bau- und Installationsarbeiten durchführen, und Kundenvertretern in die Entwurfs- und Arbeitsdokumentation. 6.2.5 Information des Kunden über die nicht rechtzeitige und mangelhafte Umsetzung der Weisungen der beaufsichtigenden Fachkräfte, um rechtzeitig Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Abweichungen von der Arbeitsdokumentation und Verstöße gegen die Anforderungen behördlicher Dokumente zu ergreifen. 6.2.6 Mitwirkung: bei der Inspektion verdeckter Arbeiten beim Bau nachfolgender Bauwerke, deren Qualität die Festigkeit und Stabilität bestimmt. Zuverlässigkeit und Haltbarkeit errichteter Gebäude und Bauwerke; in der Akzeptanz beim Bau einzelner kritischer Bauwerke. 6.2.7 Regelmäßige Journalpflege und Erbringung weiterer im Vertrag (Verwaltungsdokument) aufgeführter Arbeiten und Dienstleistungen. ANHANG A (obligatorisch) FORMULARE ZUM ERSTELLEN UND FÜHREN DES AUTORÜBERWACHUNGSJOURNALS Form des Titelblatts* AUTORÜBERWACHUNGSJOURNAL Name der Baustelle ________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ Bauadresse ________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ Kunde ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ (Name, Adresse) ________________________________________________________________________________ Designer _____________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________ (Name, Adresse Designorganisation oder Designeinheit) ________________________________________________________________________________ Journal begann ____________________ Journal endete ___________________ (Datum) (Datum) Leiter des MP-Designers ______________________________ (Unterschrift) Leiter des MP-Kunden ______________________________ (Unterschrift) ______________ * Das Format des In der Regel wird das Heft inklusive Titelseite im Format A 4 angenommen. Fortsetzung der Anlage A Form der Liste der Auftragnehmer, die Bau- und Installationsarbeiten ausführen LISTE DER AUFTRAGNEHMER, die Bau- und Installationsarbeiten ausführen Leistungserbringer (Generalunternehmer, Auftragnehmer) ______________________________ _______________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________ Leistungserbringer bestimmter Arten von Arbeiten (Subunternehmer): 1. _________________________________________________________________________________ ( Name des Werkes - Bau) Installationsorganisation) 2. ___________________________________________________________________________________ 3. ___________________________________________________________________________________ 4. ___________________________________________________________________________________ 5. ___________________________________________________________________ Form der Liste der Fachkräfte, die die Bauaufsicht durchführen LISTE DER FACHKRÄFTE, DIE DIE AUTORISCHE AUFSICHT AUSÜBEN Name, Vorname, Vatersname Projektorganisation, Position, Telefon Nummer Art der Arbeit, für die die Bauaufsicht durchgeführt wird Datum und Dokumentennummer Befugnis zur Durchführung der Bauaufsicht1234 Fortsetzung von Anhang A Registrierungsformular Formular REGISTRIERUNGSBLATT FÜR DEN BESICHTIGUNG DES STANDORTES DURCH SPEZIALISTEN, DIE DIE BAUÜBERWACHUNG DES AUTORS AUSÜBEN Name der Organisation Name, Vorname, Patronym DatumUnterschrift des Vertreters der An- und Abreise des Kunden 12345 Registrierungsformular Formular RECORD SHEET Nr. ___ Datum Identifiziert aus Abweichungen von der Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation, Verstößen gegen Bauvorschriften und -regeln sowie technische Bedingungen für die Ausführung von Bau- und Installationsarbeiten Anweisungen zur Beseitigung festgestellte Abweichungen oder Verstöße und die Fristen für deren Umsetzung. Unterschrift der Fachkraft für die Bauüberwachung, die die Aufnahme vorgenommen hat (Nachname, Initialen, Funktion). Ein Vertreter von: a) Der Auftragnehmer wurde mit der Aufnahme vertraut gemacht; b) Auftraggeber (Name, Initialen, Position, Datum) Hinweis zur Einhaltung der Weisungen von: a) Auftragnehmer; b) Kunde (Nachname, Initialen, Position, Datum) 123456 INHALT Einleitung 1. Geltungsbereich 2. Vorschriften 3. Definitionen 4. Organisation der Aufsicht des Designers 5. Verfahren zur Führung eines Journals der Aufsicht des Autors 6. Grundrechte und Pflichten von Spezialisten Durchführung der Autorenaufsicht Anhang A Formulare zur Erstellung und Führung eines Journals zur Designeraufsicht Schlüsselwörter: Designeraufsicht, Entwickler der Entwurfsdokumentation, staatliche Aufsichtsbehörden, Vertrag, Kunde, Verwaltungsdokument

System der Regulierungsdokumente im Bauwesen

BUCH DER REGELN
DESIGN UND KONSTRUKTION

SP 11-110-99

STAATLICHER AUSSCHUSS DER RUSSISCHEN FÖDERATION FÜR BAU-, WOHN- UND VERSORGUNGSKOMPLEX
(GOSSTROY RUSSLAND)

Moskau

VORWORT

1 ENTWICKELT von der Abteilung für wissenschaftliche und technische Politik sowie Design- und Vermessungsarbeit des Gosstroy of Russia, der Russischen Gesellschaft der Bauingenieure (ROIS) und dem Staatlichen Unternehmenszentrum für wissenschaftliche und methodische Unterstützung der technischen Unterstützung von Investitionen im Bauwesen (SE " CENTRINVESTproekt") des Gosstroy of Russia

2 VORGESTELLT VON der Abteilung für wissenschaftliche und technische Politik sowie Design- und Vermessungsarbeiten des Gosstroy of Russia

REGELN FÜR GESTALTUNG UND KONSTRUKTION

DIE ÜBERWACHUNG VON AUTOREN FÜR DEN BAU VON GEBÄUDEN UND BAUWERKEN

Datum der Einführung: 01.07.1999

1 ANWENDUNGSBEREICH

1.1 Dieses Dokument legt empfohlene Bestimmungen für die Organisation und Durchführung der Planerüberwachung auf Baustellen fest*.

* Der Begriff „Bau“ umfasst Neubau, Erweiterung, Umbau und technische Umrüstung.

1.2 Das Dokument ist für die Verwendung durch Entwickler von Konstruktionsdokumentationen (im Folgenden als Designer bezeichnet), Entwickler (im Folgenden als Kunden bezeichnet), Bau- und Installationsorganisationen, staatliche Aufsichtsbehörden, andere juristische Personen und Einzelpersonen (einschließlich ausländischer Personen) – Teilnehmer an der Investitionsprozess beim Bau von Anlagen.

1.3 Das Dokument ist in folgenden Fällen obligatorisch:

Die Umsetzung der Planeraufsicht gemäß diesem Joint Venture wird durch eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Planer oder ein Verwaltungsdokument (Auftrag) der Organisation geregelt, die den Entwurf, die Investition und den Bau der Anlage leitet.

GOST 2.105-95 ESKD. Allgemeine Anforderungen an Textdokumente;

GOST 21.101-97 SPDS. Grundlegende Anforderungen an die Entwurfs- und Arbeitsdokumentation.

3 DEFINITIONEN

In diesem Regulierungsdokument werden die folgenden Begriffe mit entsprechenden Definitionen verwendet.

3.1 Aufsicht des Autors- eine der Arten von Dienstleistungen zur Überwachung des Projektautors und anderer Entwickler der Projektdokumentation (natürliche und juristische Personen) während des Baus, die durchgeführt werden, um die Übereinstimmung der in der Arbeitsdokumentation enthaltenen Entscheidungen mit den Bau- und Installationsarbeiten sicherzustellen vor Ort durchgeführt. Die Notwendigkeit einer Planeraufsicht liegt in der Kompetenz des Auftraggebers und wird in der Regel im Entwurfsauftrag für die Anlage festgelegt.

3.2 Vereinbarung- das Hauptdokument, das die Beziehungen zwischen den Parteien regelt und ihre Rechte und Pflichten für die Umsetzung der Aufsicht des Designers in der vertraglichen Methode der Designorganisation festlegt. Diese Vereinbarung kann eine technische Überwachung vorsehen.

3.3 Kunde(Entwickler) – eine natürliche oder juristische Person, die den Bau einer Anlage organisiert und finanziert.

3.4 Auftragnehmer- eine natürliche oder juristische Person, die Bau- und Installationsarbeiten auf der Baustelle durchführt.

3.5 Designer- eine natürliche oder juristische Person, die in der Regel eine Arbeitsdokumentation für den Bau eines Objekts erstellt hat und die gestalterische Aufsicht durchführt.

3.6 Verwaltungsdokument(Auftrag) – das Hauptdokument für die Umsetzung der Designeraufsicht während des Entwurfs, der Investition und des Baus eines Objekts durch eine Organisation.

4.1 Die Aufsicht des Autors erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags (Verwaltungsdokument) und erfolgt in der Regel während der gesamten Bau- und Inbetriebnahmezeit der Anlage, ggf. auch während der ersten Betriebszeit.

4.3 Die Projektüberwachung wird, wenn sie von einer juristischen Person durchgeführt wird, von Spezialisten durchgeführt – Entwicklern der Arbeitsdokumentation, die von der Leitung der Organisation ernannt werden. In der Regel wird der Chefarchitekt oder Chefingenieur des Projekts zum Leiter der Fachkräfte für die architektonische Überwachung ernannt.

4.4 Die Ernennung des Leiters und der für die Durchführung der Bauaufsicht zuständigen Fachkräfte erfolgt auf Anordnung der Organisation und wird dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht, der den Auftragnehmer und die Landesbauaufsichtsbehörde über die getroffene Entscheidung informiert.

4.5 Fachkräfte, die die Planungsüberwachung durchführen, begeben sich innerhalb der im Zeitplan festgelegten Fristen sowie auf besonderen Aufruf des Auftraggebers oder Auftragnehmers gemäß Vertrag (Verwaltungsdokument) auf die Baustelle zur Zwischenabnahme kritischer Bauwerke und zur Besichtigung verdeckter Arbeiten ).

4.7 Der Kunde ist verpflichtet, den für die Bauüberwachung zuständigen Fachkräften vertragsgemäß ausgestattete Büroräumlichkeiten, Kommunikationsmittel, Transportmittel etc. zur Verfügung zu stellen.

5.1 Bei der Durchführung der urheberrechtlichen Bauaufsicht einer Anlage wird regelmäßig ein Tagebuch der urheberrechtlichen Bauaufsicht* (nachfolgend Journal genannt) geführt, das vom Planer erstellt und an den Auftraggeber übergeben wird. Formulare zum Ausfüllen des Journals finden Sie im Anhang A.

* Die Vereinbarung kann ein Exemplar der Zeitschrift vorsehen.

5.2 Die Protokollierung kann sowohl für die gesamte Baustelle als auch für deren Startkomplexe oder einzelne Gebäude und Bauwerke durchgeführt werden.

5.3 Das Journal muss gemäß GOST 2.105 formatiert sein. Das Magazin muss nummeriert, geschnürt, mit allen Unterschriften auf der Titelseite signiert und mit dem Siegel des Kunden versiegelt sein. Das Rundholz wird vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übergeben und verbleibt bis zur Fertigstellung auf der Baustelle. Das Ausfüllen des Protokolls erfolgt durch den Bauleiter bzw. die mit der Bauüberwachung betrauten Fachkräfte, den Auftraggeber und den Bevollmächtigten des Auftragnehmers.

Nach Abschluss der Bauarbeiten übergibt der Auftragnehmer den Baumstamm an den Auftraggeber.

5.4 Jeder Besuch von Fachkräften auf der Baustelle wird in einem Protokoll erfasst. Das Protokoll über die durchgeführten Bauaufsichtsarbeiten wird durch die Unterschriften der verantwortlichen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers beglaubigt. Die Aufzeichnung erfolgt auch, wenn keine Kommentare vorhanden sind.

5.5 Die Aufzeichnungen und Anweisungen von Fachleuten werden übersichtlich dargestellt und mit den erforderlichen Verweisen auf aktuelle Bauvorschriften, Landesnormen und technische Spezifikationen versehen.

6 GRUNDLEGENDE RECHTE UND PFLICHTEN VON SPEZIALISTEN, DIE DIE AUTORISIERTE AUFSICHT DURCHFÜHREN

6.1 Grundrechte

6.1.1 Zugang zu allen im Bau befindlichen Baustellen sowie Bau- und Montageorten.

6.1.2 Kennenlernen der notwendigen technischen Dokumentation im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben.

6.1.3 Überwachung der Umsetzung der im Journal eingegebenen Anweisungen.

6.1.4 Unterbreitung von Vorschlägen an die Organe der staatlichen Architektur- und Bauaufsicht und andere Gremien der Architektur und Stadtplanung, um bei Bedarf Bau- und Installationsarbeiten mit festgestellten Verstößen auszusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verletzung des Urheberrechts an einem architektonischen Werk zu verhindern im Einklang mit dem Gesetz.

6.2 Hauptverantwortlichkeiten

6.2.1 Stichprobenkontrolle der Übereinstimmung der durchgeführten Bau- und Installationsarbeiten mit der Arbeitsdokumentation und den Anforderungen der Bauvorschriften und -vorschriften.

6.2.2 Selektive Kontrolle der Qualität und Einhaltung der Produktionstechnologie von Arbeiten im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Zuverlässigkeit, Festigkeit, Stabilität und Haltbarkeit von Bauwerken und der Installation von technologischen und technischen Geräten.

6.2.3 Rechtzeitige Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, Änderungen an der Arbeitsdokumentation gemäß den Anforderungen von GOST 21.101 vorzunehmen, und Kontrolle der Ausführung.

6.2.4 Erleichterung der Einarbeitung von Bau- und Installationsarbeitenden Arbeitern und Kundenvertretern in die Entwurfs- und Arbeitsdokumentation.

6.2.5 Information des Kunden über die nicht rechtzeitige und mangelhafte Umsetzung der Anweisungen von Spezialisten, die die Bauaufsicht durchführen, um rechtzeitig Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Abweichungen von der Arbeitsdokumentation und Verstöße gegen die Anforderungen behördlicher Dokumente zu ergreifen.

6.2.6 Teilnahme:

bei der Untersuchung der durch den Bau nachfolgender Bauwerke verborgenen Arbeiten, deren Qualität die Festigkeit, Stabilität, Zuverlässigkeit und Dauerhaftigkeit der zu errichtenden Gebäude und Bauwerke bestimmt;

in der Akzeptanz beim Bau einzelner kritischer Bauwerke.

6.2.7 Regelmäßige Tagebuchführung und Durchführung weiterer im Vertrag (Verwaltungsdokument) aufgeführter Arbeiten und Dienstleistungen.

ANHANG A

(erforderlich)

Titelseitenformular*

Name der Baustelle _____________________________________________

__________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

Bauadresse _____________________________________________________

__________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

Kunde ________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

(Name, Adresse)

__________________________________________________________________________

Designer ____________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________

(Name, Adresse der Designorganisation oder Designeinheit)

Magazin gestartet _____________________

(Datum)

Tagebuch fertig ___________________

(Datum)

Leiter Designer

Abgeordneter _____________________

(Unterschrift)

Kundenmanager

Abgeordneter _____________________

(Unterschrift)

* Das Format der Zeitschrift, inklusive Titelseite, ist in der Regel A4.

Formular für die Liste der Auftragnehmer, die Bau- und Montagearbeiten ausführen

LISTE DER AUFTRAGNEHMERORGANISATIONEN, DIE BAU- UND INSTALLATIONSARBEITEN DURCHFÜHREN

Leistungserbringer (Generalunternehmer, Subunternehmer) _______________________

___________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________

Ausführende bestimmter Arten von Arbeiten (Subunternehmer):

1. _______________________________________________________________________

(Name der Arbeit - Bau- und Installationsorganisation)

2. _______________________________________________________________________

3. _______________________________________________________________________

4. _______________________________________________________________________

5. _______________________________________________________________________

Formular für eine Liste der Spezialisten, die die Bauaufsicht durchführen

Anmeldeformular

ANMELDUNGSBLATT FÜR ORTBESUCHE DURCH FACHKRÄFTE DER BAUÜBERWACHUNG

Form des Abrechnungsbogens

Protokollblatt Nr. ___

Identifizierte Abweichungen von der Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation, Verstöße gegen die Anforderungen von Bauvorschriften und -vorschriften sowie technische Bedingungen für Bau- und Installationsarbeiten

Anweisungen zur Beseitigung festgestellter Abweichungen oder Verstöße und Fristen für deren Umsetzung

Der Vertreter hat die Aufzeichnung überprüft:

a) Auftragnehmer;

b) Kunde

Hinweis darauf, dass die Anweisungen befolgt wurden:

a) Auftragnehmer;

b) Kunde

(Nachname, Initialen, Position, Datum)


DIE ÜBERWACHUNG VON AUTOREN FÜR DEN BAU

VON GEBÄUDEN UND STRUKTUREN


Datum der Einführung: 01.07.1999


VORWORT


1 ENTWICKELT von der Abteilung für wissenschaftliche und technische Politik sowie Design- und Vermessungsarbeit des Gosstroy of Russia, der Russischen Gesellschaft der Bauingenieure (ROIS) und dem State Enterprise – Zentrum für wissenschaftliche und methodische Unterstützung der technischen Unterstützung von Investitionen im Bauwesen (SE). „CENTRINVESTproekt“) des Gosstroy of Russia

2 VORGESTELLT VON der Abteilung für wissenschaftliche und technische Politik sowie Design- und Vermessungsarbeiten des Gosstroy of Russia

4 STATT SNiP 1.06.05-85


1 ANWENDUNGSBEREICH


1.1 Dieses Dokument legt empfohlene Bestimmungen für die Organisation und Durchführung der Planerüberwachung auf Baustellen fest *.

1.2 Das Dokument ist für die Verwendung durch Entwickler von Konstruktionsdokumentationen (im Folgenden als Designer bezeichnet), Entwickler (im Folgenden als Kunden bezeichnet), Bau- und Installationsorganisationen, staatliche Aufsichtsbehörden, andere juristische Personen und Einzelpersonen (einschließlich ausländischer Personen) – Teilnehmer an der Investitionsprozess beim Bau von Anlagen.

1.3 Das Dokument ist in folgenden Fällen obligatorisch:

Die Umsetzung der Planeraufsicht gemäß diesem Joint Venture wird durch eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Planer oder ein Verwaltungsdokument (Auftrag) der Organisation geregelt, die den Entwurf, die Investition und den Bau der Anlage leitet.

* Der Begriff „Bau“ umfasst Neubau, Erweiterung, Umbau und technische Umrüstung.


GOST 2.105-95 ESKD. Allgemeine Anforderungen an Textdokumente;

GOST 21.101-97 SPDS. Grundlegende Anforderungen an die Entwurfs- und Arbeitsdokumentation.

3 DEFINITIONEN


In diesem Regulierungsdokument werden die folgenden Begriffe mit entsprechenden Definitionen verwendet.

3.1 Urheberrecht Aufsicht- eine der Arten von Dienstleistungen zur Überwachung des Projektautors und anderer Entwickler der Projektdokumentation (natürliche und juristische Personen) während des Baus, die durchgeführt werden, um die Übereinstimmung der in der Arbeitsdokumentation enthaltenen Entscheidungen mit den Bau- und Installationsarbeiten sicherzustellen vor Ort durchgeführt. Die Notwendigkeit einer Planeraufsicht liegt in der Kompetenz des Auftraggebers und wird in der Regel im Entwurfsauftrag für die Anlage festgelegt.

3.2 Vereinbarung- das Hauptdokument, das die Beziehungen zwischen den Parteien regelt und ihre Rechte und Pflichten für die Umsetzung der Aufsicht des Designers in der vertraglichen Methode der Designorganisation festlegt. Diese Vereinbarung kann eine technische Überwachung vorsehen.

3.3 Kunde(Entwickler) – eine natürliche oder juristische Person, die den Bau einer Anlage organisiert und finanziert.

3.4 Auftragnehmer- eine natürliche oder juristische Person, die Bau- und Installationsarbeiten auf einer Baustelle durchführt.

3.5 Designer- eine natürliche oder juristische Person, die in der Regel eine Arbeitsdokumentation für den Bau eines Objekts erstellt hat und die gestalterische Aufsicht durchführt.

3.6 Verwaltungsdokument(Auftrag) – das Hauptdokument für die Umsetzung der Designeraufsicht während des Entwurfs, der Investition und des Baus eines Objekts durch eine Organisation.


4.1 Die Aufsicht des Autors erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags (Verwaltungsdokument) und erfolgt in der Regel während der gesamten Bau- und Inbetriebnahmezeit der Anlage sowie ggf. der ersten Betriebszeit.

4.3 Die Projektüberwachung wird, wenn sie von einer juristischen Person durchgeführt wird, von Spezialisten durchgeführt – Entwicklern der Arbeitsdokumentation, die von der Leitung der Organisation ernannt werden. In der Regel wird der Chefarchitekt oder Chefingenieur des Projekts zum Leiter der Fachkräfte für die architektonische Überwachung ernannt.

4.4 Die Ernennung des Leiters und der für die Durchführung der Bauaufsicht zuständigen Fachkräfte erfolgt auf Anordnung der Organisation und wird dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht, der den Auftragnehmer und die Landesbauaufsichtsbehörde über die getroffene Entscheidung informiert.

4.5 Fachkräfte, die die Planungsüberwachung durchführen, begeben sich innerhalb der im Zeitplan festgelegten Fristen sowie auf besonderen Aufruf des Auftraggebers oder Auftragnehmers gemäß Vertrag (Verwaltungsdokument) auf die Baustelle zur Zwischenabnahme kritischer Bauwerke und zur Besichtigung verdeckter Arbeiten ).

4.7 Der Kunde ist verpflichtet, den für die Bauüberwachung zuständigen Fachkräften vertragsgemäß ausgestattete Büroräumlichkeiten, Kommunikationsmittel, Transportmittel etc. zur Verfügung zu stellen.

* Die Vereinbarung kann ein Exemplar der Zeitschrift vorsehen.


5.1 Bei der Durchführung der urheberrechtlichen Bauaufsicht einer Anlage wird regelmäßig ein Tagebuch der urheberrechtlichen Bauaufsicht* (nachfolgend Journal genannt) geführt, das vom Planer erstellt und an den Auftraggeber übergeben wird. Formulare zum Ausfüllen des Journals finden Sie im Anhang A.

5.2 Die Protokollierung kann sowohl für die gesamte Baustelle als auch für deren Startkomplexe oder einzelne Gebäude und Bauwerke durchgeführt werden.

5.3 Das Journal muss gemäß GOST 2.105 formatiert sein. Das Magazin muss nummeriert, geschnürt, mit allen Unterschriften auf der Titelseite signiert und mit dem Siegel des Kunden versiegelt sein. Das Rundholz wird vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übergeben und verbleibt bis zur Fertigstellung auf der Baustelle. Das Ausfüllen des Protokolls erfolgt durch den Bauleiter bzw. die mit der Bauüberwachung betrauten Fachkräfte, den Auftraggeber und den Bevollmächtigten des Auftragnehmers.

Nach Abschluss der Bauarbeiten übergibt der Auftragnehmer den Baumstamm an den Auftraggeber.

5.4 Jeder Besuch von Fachkräften auf der Baustelle wird in einem Protokoll erfasst. Das Protokoll über die durchgeführten Bauaufsichtsarbeiten wird durch die Unterschriften der verantwortlichen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers beglaubigt. Die Aufzeichnung erfolgt auch, wenn keine Kommentare vorhanden sind.

5.5 Die Aufzeichnungen und Anweisungen von Fachleuten werden übersichtlich dargestellt und mit den erforderlichen Verweisen auf aktuelle Bauvorschriften, Landesnormen und technische Spezifikationen versehen.

6 GRUNDRECHTE UND PFLICHTEN DES FACHARZTEN,


6.1 Grundrechte


6.1.1 Zugang zu allen im Bau befindlichen Baustellen sowie Bau- und Montageorten.

6.1.2 Kennenlernen der notwendigen technischen Dokumentation im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben.

6.1.3 Überwachung der Umsetzung der im Journal eingegebenen Anweisungen.

6.1.4 Unterbreitung von Vorschlägen an die Organe der staatlichen Architektur- und Bauaufsicht und andere Gremien der Architektur und Stadtplanung, um bei Bedarf Bau- und Installationsarbeiten mit festgestellten Verstößen auszusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verletzung des Urheberrechts an einem architektonischen Werk zu verhindern im Einklang mit dem Gesetz.


6.2 Hauptverantwortlichkeiten


6.2.1 Stichprobenkontrolle der Übereinstimmung der durchgeführten Bau- und Installationsarbeiten mit der Arbeitsdokumentation und den Anforderungen der Bauvorschriften und -vorschriften.

6.2.2 Selektive Kontrolle der Qualität und Einhaltung der Produktionstechnologie von Arbeiten im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Zuverlässigkeit, Festigkeit, Stabilität und Haltbarkeit von Bauwerken und der Installation von technologischen und technischen Geräten.

6.2.3 Rechtzeitige Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, Änderungen an der Arbeitsdokumentation gemäß den Anforderungen von GOST 21.101 vorzunehmen, und Kontrolle der Ausführung.

6.2.4 Erleichterung der Einarbeitung von Bau- und Installationsarbeitenden Arbeitern und Kundenvertretern in die Entwurfs- und Arbeitsdokumentation.

6.2.5 Information des Kunden über die nicht rechtzeitige und mangelhafte Umsetzung der Anweisungen von Spezialisten, die die Bauaufsicht durchführen, um rechtzeitig Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Abweichungen von der Arbeitsdokumentation und Verstöße gegen die Anforderungen behördlicher Dokumente zu ergreifen.

6.2.6 Teilnahme:

bei der Untersuchung der Arbeit, die beim Bau nachfolgender Bauwerke verborgen liegt und deren Qualität über Festigkeit und Stabilität entscheidet. Zuverlässigkeit und Haltbarkeit errichteter Gebäude und Bauwerke;

in der Akzeptanz beim Bau einzelner kritischer Bauwerke.

6.2.7 Regelmäßige Tagebuchführung und Durchführung weiterer im Vertrag (Verwaltungsdokument) aufgeführter Arbeiten und Dienstleistungen.

ANHANG A

(erforderlich)


Titelseitenformular*



Name der Baustelle _____________________________________________________

_______________________________________________________________________________

_______________________________________________________________________________


Bauadresse ______________________________________________________________

_______________________________________________________________________________

_______________________________________________________________________________

Kunde _____________________________________________________________________

_______________________________________________________________________________

(Name, Adresse)

_______________________________________________________________________________


Designer ____________________________________________________________________________

_______________________________________________________________________________

(Name, Adresse der Designorganisation oder Designeinheit)

_______________________________________________________________________________

Journal begann ____________________ Journal endete ___________________

(Datum) (Datum)

Leiter MP-Designer ______________________________

(Unterschrift)

Leiter des Kunden MP ______________________________

(Unterschrift)


* Das Zeitschriftenformat inklusive Titelseite ist in der Regel A 4.

Fortsetzung von Anhang A


Formular für die Auftragnehmerliste,

Durchführung von Bau- und Installationsarbeiten


LISTE DER AUFTRAGNEHMER,

DURCHFÜHRUNG VON BAU- UND INSTALLATIONSARBEITEN


Leistungserbringer (Generalunternehmer, Subunternehmer) ______________________________

_______________________________________________________________________________

_______________________________________________________________________________


Ausführende bestimmter Arten von Arbeiten (Subunternehmer):

1. _____________________________________________________________________________

(Name der Arbeit - Bau- und Installationsorganisation)

2. _____________________________________________________________________________

3. _____________________________________________________________________________

4. _____________________________________________________________________________

5. _____________________________________________________________________________


Formular für eine Liste der Spezialisten, die die Bauaufsicht durchführen


Fortsetzung von Anhang A


Anmeldeformular


ANMELDUNGSBLATT FÜR ORTBESUCHE DURCH FACHKRÄFTE DER BAUÜBERWACHUNG


Name der Organisation

Nachname, Vorname, Vatersname

Unterschrift des Vertreters



Kunde

Form des Abrechnungsbogens

Protokollblatt Nr. ___



Identifizierte Abweichungen von der Entwurfs- und Kostenvoranschlagsdokumentation, Verstöße gegen die Anforderungen von Bauvorschriften und -vorschriften sowie technische Bedingungen für Bau- und Installationsarbeiten

Anweisungen zur Beseitigung festgestellter Abweichungen oder Verstöße und Fristen für deren Umsetzung


Der Vertreter hat die Aufzeichnung überprüft:

a) Auftragnehmer;

Hinweis zur Einhaltung der Weisungen von: a) dem Auftragnehmer;

b) Kunde (Nachname, Initialen, Position, Datum)


Einführung

1. Geltungsbereich

6. Grundlegende Rechte und Pflichten von Fachkräften, die die Bauüberwachung durchführen

Anhang A Formulare zur Erstellung und Führung eines Journals zur Architekturüberwachung